Gebäude werden im Rahmen von Gebäudeinnenvermessung, topografischen Aufnahme, Lage- und Bestandsplänen, 3 dimensionaler Außenaufnahmen sowie für das Liegenschaftskataster aufgemessen. Warum?
Ein Gebäude ist immer ein untrennbarer Bestandteil eines Grundstückes. Deshalb ist der Nachweis seine Existenz und der genauen Lage und Ausmaße immer von großer Wichtigkeit.
Gebäudeeinmessung für das Liegenschaftskataster
Die Gebäudeeinmessung für die Katasterkarte muss in Sachsen nach den Regelungen des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes durchgeführt werden. Zuständig dafür sind Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
Gebäudeinnenvermessung
Zum Nachweis der richtigen Wohnraumfläche oder einfach als Grundlage für ein vernüftiges Gebäudemanagement ermitteln wir Grundriss und Volumen Ihrer Bausubstanz.

Bestands und Lagepläne, 3-dimensonaler Außenaufnahme
Mittels moderner EDV und Messtechnik ermitteln wir z.B. exakte Volumenangaben bestehender Gebäude und können diese in 3 dimensionalen PDF-Dateien zur Verfügung stellen. (Beispiel)